Brandschutzhelfer
In der Ausbildung zum Brandschutzhelfer (m/w/d) lernen Sie neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes u.a. auch die Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweisen von Löschmitteln sowie Feuerlöschgeräten, die Gefahren durch Brände als auch das richtige Verhalten im Brandfall.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass mindestens 5% der Angestellten eines Betriebes als Brandschutzhelfer ausgebildet sein müssen. Zusätzlich hat der Arbeitgeber alle Beschäftigten über die Brandschutzmaßnahmen vor Aufnahme der Beschäftigung, bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und danach mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Wir bilden Ihre Mitarbeiter praxisbezogen nach der technischen Regel für Arbeitsstätten A2.2 und nach DGUV Information 205-023 aus.
Ausbildungsinhalte
- Rechtsgrundlagen
- Grundzüge Brandschutz
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände und das Verhalten im Brandfall
- Praktische Feuerlöschübungen am Brandsimulator
Die Dauer des Brandschutzhelferlehrganges beträgt 5 Unterrichtseinheiten à 45min.
Kursanmeldung
Sondertermine für Unternehmen
Sollten Sie als Unternehmen einen separaten Kurstermin für Ihre Mitarbeitenden wünschen, so sprechen Sie diesen gerne mit uns ab. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
brandschutz@rotkreuz-verden.de
Jan Wille
Ausbildungsbeauftragter
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Verden e.V.