Satzung des Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Verden e.V.

Beschlossen von der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 20.02.2018

Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Selbstverständnis
(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände, Ver-einigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehö-rigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.

(2) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Verden e. V. bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewe-gung:

  • Menschlichkeit
  • Unparteilichkeit
  • Neutralität
  • Unabhängigkeit
  • Freiwilligkeit
  • Einheit
  • Universalität.

Diese Grundsätze sind für alle Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes Kreisver-band Verden e. V. sowie deren Mitglieder verbindlich.
Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der Internationa-len Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.

(3) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Verden e. V. ist Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Niedersachsen e. V.. Der Kreisverband Verden e.V. ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (nachge-ordnete Verbände, Ortsvereine, Organisationen, privatrechtlichen Gesellschaf-ten und Einrichtungen) sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet des Land-/Stadt-Kreises Verden.

(4) Als Mitglied des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Niedersachsen e. V. nimmt der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Verden e. V. die Aufgaben wahr, die sich aus dem Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzproto-kollen und den Beschlüssen der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Er achtet auf die Durchführung im Gebiet des Kreisverbandes. Verden e. V. und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.

(5) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Verden e. V. ist ein anerkannter Verband der Freien Wohlfahrtspflege. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbes-serung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzu-wirken.

(6) Das Jugendrotkreuz ist der anerkannte und eigenverantwortliche Jugendver-band des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungs-arbeit führt das Jugendrotkreuz junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das Jugend-rotkreuz des Kreisverbandes vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Kreisverband und seiner DRK-Ortsvereine.
[…] Vollständige Satzung zum Download siehe folgend.

Satzung zum Download

Satzung des Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Verden e.V. | 374kb

Bundessatzung (englische_Fassung) | 744kb

Die vollständige Satzung | 249kb

Schiedsordnung | 21kb